2 posts tagged “druckerkolonne”
Wenn ich meinen Stats Glauben schenken darf, dann ja. Und zwar ganz akut. Die Suchanfragen belegen das nicht nur recht eindeutig, sondern es scheinen auch viele ganz konkret Hilfe zu suchen, weil sie nämlich auf die dumme Masche der Drücker reingefallen sind und nun auf einem Zeitungsabo sitzen, das sie nicht haben wollen.
Ich hatte dazu letztes Jahr geschrieben, und zwar einmal darüber, wie die Herrschaften so vorgehen, und einmal über Links zu Hilfeseiten im Netz. Die Vorgehensweise ist quasi ein Protokoll von diversen Begebenheiten an meiner eigenen Haustür, die Linkhinweise sollen eine Hilfestellung sein, sind aber effektiv keine von mir angebotene Rechtshilfe (das muss man dazusagen, damit einem keiner an den Karren fahren kann).
Hier ist eine Seite, die den Widerruf von Haustürgeschäften
im Sinne von § 312 BGB beschreibt.
Hinzufügen möchte ich, dass man einen Widerruf immer als Einschreiben mit Rückschein losschicken sollte, damit man den Beweis in der Hand hat, dass die Kündigung fristgerecht abgeschickt und empfangen worden ist.
Wenn ich mir meine Stats fuer die letzten Tage anschaue, dann koennte ich fast meinen, es haben im Moment nicht gerade wenig Leute mit Drueckern zu kaempfen - und die hits kommen aus allen Teilen Deutschlands.
Leider sind die Archive von Aerger e.V., dem umfassendsten mir bekannten Portal mit vielen Berichten zu Drueckerkolonnen und den Machenschaften der Organisatoren, geschlossen worden. Die Gruende kann man auf einem anderen Forum nachlesen.
Ich hatte ganz vergessen, in meinem anderen Post anzumerken, wie man ein aufgeschwatztes Drueckerabo wieder los wird (meiner Erfahrung nach ist das der Grund #1 fuer Suchen im Internet).
Der Wikiartikel zum Thema Drueckerkolonne beschreibt ein paar Punkte, die dem Buerger hilfreich sein koennten. Die wenigsten davon aber beschreiben Massnahmen fuer Situationen, nachdem der Buerger unwissentlich Druckern aufgesessen und der Druecker ueber alle Berge ist. Hilft also wenig.
Es gibt aber ein Widerrufsrecht bei Haustuergeschaeften, und das findet sich im BGB. Um ein an der Haustuer vereinbartes Zeitungsabo zu widerrufen, muss dieses innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden, vorrausgesetzt, man hat nicht auch noch Ratenzahlungen vereinbart, denn dies verwirkt den Rechtsanspruch auf einen Widerruf. Der Internetratgeber Recht z.B. beschreibt gut verstaendlich das Vorgehen bei einem Widerruf von Haustuergeschaeften. Ganz wichtig und zum eigenen Schutz ist die Absendung des Widerrufes per Einschreiben mit Rueckschein.